^^f:m:'m;^:mi. fe; . a-^. ^;. ,^. .■e^ -^^^

«Sl^

m

-w^ j""^

JUl

J#'

JWt^^pL

iCTii:

m.:r:

Mjmzm^M^mrmzm^

Sl' .)^'- J,. il't

t' -r

''^t^k^r

4*1*

.^«■i*!

,^^^, , -^

•^,

H*«!»

,,jl^^j

Ißr.

t^M"

fc.,»^>

.**#:

':»■ ■::w '.:

BmDmot

^^- ^"^ 1 1924

Orientalistische Literaturzeitung

Monatsschrift

für die Wissenschaft vom vorderen Orient

und seine Beziehungen

zum Kulturkreise des Mittelmeers

Herausgegeben ^

t

Felijc E. Peiser

Dreiundzwanzigster Jahrgang 1920

0Jf

■A

.de-

Leipzig -.,„porträt (W. Wres-

J. C. Hlr ^olis'solie JJt">T'' ' "r»"'

Inhaltsverzeichnis Jahrgang 1920

Abhandlungen und Notizen. spaite

Bork, Ferd : Das kaukasische „wir" .... 1.58

Büchner, V. F. : Yaunä takabaiä 67

Caspari, W.r Die Peisonalfiage als Kern der

ältesten israel. Staatsgründungspläno . . 4'J. 97

Christian, V.: Zu den §§42— 4t des KOD. HAM. 53

Ebelingr. B : Miszellen 56

Hein, Heinr.: Die ältesten indogermanischen

Sprachreste 250

Herzfeld, B.: Archäologische Parerga V . . . 207 Meissner, Bruno: Eine altbabylonische (?)

Gruppenplastik 18

Die altassyrische Schwagerehe 2J6

u. 'Walter Schwenzner: Eine Flächenmass- skala auf der Esagilatafel 112

Niebuhr, Carl: Gilgal als entwicklungsgeschichtl.

Problem 105

Peiser, F. E. : Zur altassyrischen Schwagerehe 248

Perles, Felix: Was bedeutet p^r^ Threni 1,20? 157

Poebel, A.: Zu kala ga = dannum 19

Schroeder, Otto: Dokumente des assyrischen

Militarismus 155

umm.änu = Chef der Staatskanzlei? .... 204

Ein Bericht über die Erneuerung des A5ur- Tempels unter Sanherib 241

Sch^wenzner, Walter: Beiträge zur babyl.

Wirtschaftsgeschichte 9

Flächenmasskala s. Meissner, Spiegelbergr, "W.: Die Begräbnisstätte der hei- ligen Kühe vou Aphroditopolis (Atfih) . . . 258

Steinmetzer, Franz X: Bemerkungen zu den

babylonischeu Grenzsteinurkunden . . . 145. 193

Stummer, F.: Zur ud-dam-ki-äm-uä-Serie. . . 200 Ungoad, Arthur: Ein verkannter Imperatir der

Form fiial 59

Zur Anordnung der Königslisten aus Assur . 60

Der Name des Spinnwirteis im Akkadischen . 164

Zur akkadischen Weisheitsliteratur .... 249 Volbach , Fritz: Die Cheironomie im alten

Aegypte- 1

Wesendon^,' O. G. von: Die Herkunft der

christlichen Reiterheiligen 260

Besprechungen.

Andrae, Tor: Die Person Muhammeds in Lehre

und Glauben seiner Gemeinde (R. Hartmann) 215

Babinger, Franz: Stambuler Buchwesen im

18. Jahrh. (R. Hartmann) 68

Bauer, Hans u. Pontus Leander: Historische Grammatik d. erhebräischen Sprache des AT. I (A. Jirku) 22

Bergmann, J.: Die Legenden d. Juden (F. Perl es) 213

Birnbaum, Salomo: Prakt. Grammatik der

Jiddischen Sprache (F. Perles) 163

Spalte

Bohl, F. M. Th.: Bijbelsch-ke-kelijk Woorden-

boek I: Het oude Testament (M. Löhr) . . 67 Bonnet, Hans: Aegyptisches Schrifttum

(W. Wreszinaki) 271

Cheikho, L.: Le Christianisme et la Littörature

chretienne en Arabie avant l'Islam II 1 (G.

Bergsträsser) 272

Dempwolff, O.: Die Sandawe (F. Bork) ... 33 Diez, Ernst: Churasanische Baudenkmäler I

(R. Hartmaun) 169

DöUer, Johannes: Die Reinheits- u. Speise- gesetze des AT (A. Schulz) 212

Dorsch, H.: Vokabularium der Nkosi-Sprache

(F. Bork) . ö'i

Eberhard: Bildungswesen u. Elementarunterricht

in der islam. Welt (G. Bergsträsser) . . 273 Elbosren, J.: Geschichte der Juden (M. Löhr) 212 Endres, Franz Carl: Die Ruine des Orients

(G. Bergsträsser) 124

Erman, Adolf: Die Mahnworte eines ägypt.

Propheten (A. Wiedemann) 210

Feuohtwanger, Lion: Vasantasena (C. Fries) 34 Fischer, Hans: Wirtschaftsgeographie von

Syrien (M. Löhr) 68

Forrer, Emil: Die acht Sprachen der Boghazköi-

Inschriften (F. Bork) 211

Frick,Heinr.:GhazälisSelbstbiographie(B.Violet) 217 de Groot, J. J. M. : Universismus (H. Rust) . 281 Hertlein, Eduard: Der Daniel der Römerzeit

(W. Erbt) 164

Heydrich, Martin: Afrikanische Ornamentik

(F. Bork) 230

Horten, M. : Die religiöse Gedankenwelt der

gebild. Muslime im heut. Islam (F. Perles) . 122

Die religiöse Gedankenwelt des Volkes im heut. Islam (F. Perles) 122

Hrozny, Fr.: Hetbitische Keilschrifttexte aus

Boghazköi (F. Bork) 60

Die Sprache der Hethiter (E. F. Weidner) . 114 Irle, J.: Dentsch-Herero-Wörterbuch (F. Bork). 282 Kahle, Paul: V^olkserzählungen s. Hans Schmidt. Kiesling, H. von: Damaskus (G Bergsträsser) 124 Klelbönaer, Georg: Das Konstantinopel von

heute (G. Bergsträsser) 124

Kluge, Theod. : Georgisch-Deutsches Wörter- buch (A. Dirr) 221

Laufer, Berthold: The Diamond (F. Bork) . 128 Leander, Pontus: Historische Grammatik s. Bauer. Leszcynski, Georg L.: „Hikayat" (F. Bork) 122 Mader, A. E.: Altchristi. Basiliken u. Lokal- traditionen in Südjudäa (A. Schulz) ... 74 Meinhof, O.: Eine Studienfahrt nach Kordofan

(F. Bork) 33

Mledema, B. : Koptische Bouwkunst (A. Wiedo-

mann) 72

Möller, Georg: Das Mumienporträt (W. Wres- zinaki) 32

IV

Spslle

Museen, Kgl., zu Berlin: Das alte Aegypten

u. Beine Papyros (W. Wreszlnski) .... 33

Musil, Alois: Zur Zeitgeschiclite von Arabien

(R. Hartmann) 29

Neue türkische Hilfsbücher (F. BabingerJ 218

Oghlu Bei, HaBsan: Türkisch-deutsche Ge- spräche (F. Babinger) 218

Palästinajahrbuoh, 14. Jahrg. (J. Herrmann) 162

Paton, David: Early Egyptian records of travel

Bd. I-III (W. Wreszinski) 269

Philipp, Karl: Wörterbuch der deutschen und

türkischen Sprache (F. Babinger) . . . . 218

Boeder, Günther: Aegypter und Hethiter

(W. Wreszinski) 120

Koscher, "W. H.: Der Omphalosgedanke bei

verschied. Völkern (W. Gaerte)

Bösen, Georg: Elementa PerBica(R. Hartmann) 121

Schindler, Bruno: Das Priestertum im alten

China (J. Herrmann) 224

Schmidt, Vald.: Levende og Dode i det gamle

Aegypten (W. Wreszinski) 66

Schmidt, Hans u. Paul Kahle: Volkser- zählungen aus Palästina (H. Ranke) ... 25

Schubart, W.: Das alte Aegypten u. s. Papyros

8. Museen, Kgl., zu Berlin 33

Seidel, Aug.: Türk. Chrestomathie (F. Babinger) 218

Seilin, Ernst: Gilgal (s. Carl Niebuhr Sp. 105).

von Soden, H., Palästina und seine Geschichte

(M. Löhr) 25

Stein, Ernst: Studien zur Geschichte des byzant.

Reiches (A. Mentz) 222

Streng, Georg: Das Rosettenmotiv in der Kunst-

und Kulturgeschichte (Th. Dombart) ... 226

Strzygowaki, Josef: Die Baukunst der Ar- menier u. Europa (Th. Dombart) . . . . 273

Theuer, Max: Der griechisch-dorische Peripteral-

tempel (Th. Dombart) 76

Thomsen, P.: Das Alte Testament (M. Löhr) 24

Wijngaarden, 'W. D. van: De sociale positie

van de vrouw bij Israel (M. Löhr) . . . . 271

Verzeichnis der Rezensenten.

Babinger, F 218

Bergsträsser, G 124. 272. 273

Bork, P 33. 60. 122. 128. 211. 230. 281

Dirr, A 221

Dombart, Th 76. 226. 273

Erbt, W 164

Fries, C 34

Gaerte, W 75

Hartmann, R 29. 68. 121. 169. 215

Herrmann, J Ifi2. 224

Jirku, A 22

Löhr, M 24. 26. 67. 68. 212. 271

Mentz, A 222

Perles, F 122. 163. 213

Ranke, H 25

Rust, H 281

Schulz, A 74. 212

Violet, B 217

Weidner, E. F 114

Wiedemann, A 72. 210

Wreszinski, W 32. 33. 66. 120. 269. 271

Spalte

Sprechsaal.

Bork, F.: Zur „Säge« des Sonnengottes (OLZ 1912

Sp. 149ff.) 35

Low, J.: Zu OLZ 1920 IfF 129

Marstrander, C: Zu OLZ 1919 Sp. 230 ff. . . 129

Musil, A.: Zu OLZ 1920, Sp. 29ff. 174

Poznaüski, S.: Nochmals der Name Barzillai . 128 Volbaeh, F.: Zu „die Cheironomie im alten

Aegypten" 129

Hitertumsberichte.

Aegypten 130. 175. 230 Babylonien 78. 175.— Griechen- land 175. 230. Italien 175. 231. Kreta 36. Palästina 175.

Rus gelehrten Gesellschaften,

Akademie der Wissenschaften Berlin 36. 78. 177. Academie des Inscriptions et Belles-Lettres 36. 79. 131. 176. Archaeological Institute of America 177. Egypt Exploration Society 131. 177.231. Religions- wieseuschaflliche Gesellschaft 176. Royal Asiatic Society 36. Societä Asiatique 1919 36. 231. Sociale Ernest Renan 231. Society of Antiquarians 131. Vorderasiatische Gesellschaft 36. 79. 177.

Mitteilungen.

Archäologische Versammlung in Jerusalem 131. Aus- grabungen in Jerusalem 178. Gründung einer mos- lemischen Universität in Paris 231. Sammlung Frobenius 178. Schenkung der el-Amarna-Funde an das Berliner Museum 282. „Syria" Zeitschrift f. Orient. Kunst u. Archäol. 231. Wiener Akademie d. Wissenschaften 177.

Personalien.

W. Bang-Kaup 37. W. Baumgartner 79. W. Bousset 79. M. Brann 283. M. Cantor 132. W Caspari 232. C. H. Cornill 131. K. Cornill 178. F. Delitzsch 231. M. Dieulafoy 79. 178. R. Dvorak 79. W. Förtsch 79. A. v. Gall 232. Fr. Giese 132. H. Glück 282. H. Gressmann 178. H. Gunkel 131. Job. Hempel 282. E. Herzfeld 178.

G. Hölscher 232. F. Hrozn;^ 178. 282. F. Hübotter 232. C. H. W. Johns 282. P. Karge 232. H. Kees 178. L. W. King 79. Joh. Kirste 132. E. Kuhn 231. S. Lambros 79. J. Marqiiart 178. A. Musil 37. J. Obermann 178.

W. Oehler 178 E. Preuschen 178. L. Reinisch 37. E. Sachau 178. R. Scala 37. J. Scheftelowitz 132. C. Schiaparelli 37. L. v. Schroeder 79. J. N. Strassmaier 178. G. Weil 178.

Berichtigung; G. Bergsträsser 37

Briefkasten 239

Zeitschriftenschau Am Schlüsse jeder Nummer.

Orientalistische Literaturzeitung

Monatsschrift für die Wissenschaft vom vorderen Ori^rft^^

und seine Beziehungen zum Kulturkreise des Mittelmeers;/^ ^ ^J

Herausgegeben von ProfesSOr Dr. 7. E. Pclser, Königsberg i. Pr., Goltz- Allee 11 '^

Verlag der J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung, Leipzig, Blumengasse 2.

Bezugspreise für das Ausland jährlich Fr. 15 ; 12 sh.; $ 2.80; hoU. Gulden 7 ; skandin. Kr. 10 ^ \>

h^ti

"^X 1 a d t* j^ 3 n /f Nf 1/0 Manaskripte uad Korrekturen nach Königsberg.

zy. janrgang nr. i/z jährUch 12 Nm. - Haibjato

]an./Febr. 1920

Inhalt. Abhandlungen und Notizen Sp. 1—22

Meissner, Bruno: Eine altbaby- lonische (?) üruppenplastik . 18

Poebel, A.: Zu kala-ga = dannum IP

Schwenzner, Walter: Beiträge zur babylonischen Wirtschaftsgeschich- te 9

Volbach, Fritz: Die Cheironomie im alten Aegypten 1

Besprechungen . . . . Sp. 22—35

Bauer, Hans, u. Pontus Leander: Historische Grammatik der hebr. Spr. des AT 1. Bd. (A. Jirku) 22

Dempwolff, 0.: Die Sandawe (F.

Bork) 33

Dorsch, H.: Vokabularium der Nkosi-

Sprache (F. Bork) .... '33 Feuchtwanger, Lion: Vasantasena (C.

Fries) . . . 34

Kgl. Museen zu Berlin: Das alte

Aegypten und seine Papyrus (W.

Wreszinski) 33

Meinhof, C: Eine Studienfahrt nach

Kordofan (F. Bork) ... 33 Möller, Georg: Das Mumienporträt

(W. Wreszinski) .... 32 Musil, Alois: Zur Zeitgeschichte von

Arabien (E. Hartmann) . . 29 vSchmidt, Haus, u. Paul Kahle: Volks-

erzählgn.a. Palästina (H. Ranke) 25

Soden, Frhr. v.; Palästina und seine Geschichte (Max Löhr) . . 25

Thomsen, P.: Das Alte Testament (Mai Löhr) 24

Sprechsaal 35—36

F. B ork: Zur Säge des Sonnengottes 35

Altertumsberichte 36

Aus gelehrten Gesellschaften . 36

Personallen 37

Berichtigung 37

Zeltschriftenschau . . . 38—47 Zur Besprechung eingelaufen 47—48

Leider ist es uns nicht möglich, den Friedenspreis der „Orientalistischen Literatur-Zeitung", den wir bisher aufrechterhalten hatten, auch für den Jahrgang 1920 beizubehalten, und wir sehen uns daher gezwungen, auf den Abonuementspreis von M. 12 für das Jahr einen 25°/oigen Aufschlag zu erheben; die Zeitschrift wird demnach ab 1. Januar 1920 M. 15 jährlich, M. 7.50 halbjährlich kosten.

Für das Ausland gelten die Friedenspreise, die wir hiermit folgendermassen festsetzen: Fr. 15 , sh. 12— , S 2.80, holl. Gulden 7—, skandin. Kronen 10—.

Um Unterbietungen und Umgehungen dieser Preise zu verhindern, werden wir ab 1. Januar 1920 die Zeitschrift an Sortimenter und Wiederverkäufer nur liefern, wenn mit den Bestellungen gleichzeitig die Länder angegeben werden, wo die Exemplare Absatz finden.

Unsere Leser bitten wir, auf ihr Gerechtigkeitsgefühl bauend, in ihrem eigenen Interesse wie dem des Blattes, uns in unseren Bestrebungen zu unterstützen, um auf diese Weise die OLZ der Wissenschaft erhalten zu können.

Da das Postabonnement aufgehoben ist, erklärt sich der Verlag hiermit bereit, direkt uiuer Kreuzband zu versenden; bei Sendunsren ins Ausland wird kein Portozuschlag: erhoben.

Die Redaktion.

Der Verlag.

Die Cheironomie im alten Regypten.

Von Fritz Volbach. Bewegung kann sich in Musik umsetzen. Der gleichmässig sich wiederholende Rhythmus einer Arbeit setzt sich um in musikalisch-me- lodischen Rhythmus. Die rhythmische Bewegung der Ruderer z. B. wird zum Liede gleicher Bewegung. Aber auch umgekehrt: Musik kann sich in stumme Bewegung um- 1

setzen. Das Gefühl, dass die Musik in Tönen hörbar ausspricht, vermag sich ebenfalls sicht- bar auszusprechen in entsprechender Gebärde, in bestimmten Bewegungen des Körpers oder einzelner Körperteile oder Muskeln. Die Be- wegungen erkennen wir sogar in vielen Fällen zu als rein typische. So lässt uns die Freuddie- z. B. die Arme emporstrecken, der S-jhmj; """^ die Hände ringen usw. Der stets gleiche /'

Orientalistische Literatnrzeitnng 1920 Nr. 1/2.

druck derselben Gefühlsbewegung durch die Gebärde hat in der bildenden Kunst geradezu zu einem bestimmten Kanon geführt. Nicht nur in der altägyptischen Kunst, besonders auch in der Kunst der ersten christlichen Jahr- hunderte erhalten bestimmte GefühlsKusserungen ihre ganz bestimmte, immer wieder angewandte Geste. Indem wir nun eine Gefühlsäusserung in einer Melodie ausdrücken, können wir sie zugleich auch durch Gesten aussprechen, die Melodie durch die entsprechende Geste begleiten. Ein solches Verfahren würde sicherlich zur Steigerung der Eindeutig- keit des Ausdrucks beitragen. Durch die dem Hörer bekannte Geste wird ihm unzweifel- haft klar, was der Komponist in der Melodie hat ausdrücken wollen. Hierauf gründet sich die Kunst der Cheironomie. Sie ist nichts weiter als ein Nachzeichnen der melo- dischen Linie mit der Hand mittels einer Reihe bestimmter, in ein System ge- brachter Bewegungen*.

Die Hauptbewegungsrichtungen der Melodie, ihr Steigen und Fallen, lassen sich ohne weiteres durch Handbewegungen nach oben oder unten darstellen. Ich kann nun weiter- gehen und mein System so ausarbeiten, dass ich für jede kleinste sowohl rhythmische als melodische Bewegung eine entsprechende chei- ronomische setze. Nicht nur nachzeichnen: ich vermag durch solche Bewegungen eine Melodie auch vorzuzeichnen, so dass z. B. die Sänger aus den cheironomischen Bewegungen des Vor- sängers die Melodie geradezu abzulesen vermögen. Wir können noch einen Schritt weitergehen, die Melodie selbst, statt sie zu singen, nur durch solche Bewegungen dar- stellen, eine stumme, nur dem Auge sichtbare Melodie.

Die Cheironomie als besondere Kunst ist bereits im Altertum bekannt und verbreitet und spielt eine grosse Rolle bis weit ins Mittel- alter hinein. Ja, sie vertritt hier sehr häufig die Stelle geschriebener Noten 2. Ihre Aus- führung geschiebt, indem der Vorsänger die Melodie den Sängern mit der Hand in die Luft zeichnet und diese die Linie in Gesang um- setzen"; dabei ist es aber Sitte, dass Alle die

' „0er Inbppriff der Regeln, welche die Alten den

\ Howegungen der Iläude vorgeschrieben hatten." Lessing,

W Hamburg. Dramat. IV. Nicht nur für die Gesangs-,

Boudern auch für die Sprachmelodie galten die Gesetze

der Cheironomie. Vgl. auch W. Christ et M. Paranikas,

Anthologia graeca carminum christianorum. Leipzig,

S71. iS. 114.

^ So sagt Goar im Euchologium graecum, dass die ■ichen selten aus Büchorn sangen und noch seltener »eichen mit Musiknoten. Pn.ecentor sagt Uonorius Augustodunensis

Zeichen des Vorsängers mitmachen, so dass also alle zusammen cheironomierten. So unterstützen sich Gedächtnis und Cheironomie gegenseitig und vermögen in der Tat die Noten überflüssig zu machen. Die Bedeutung der Hand für die mittelalterliche Musik ersehen wir besonders deutlich aus einer Musikpraxis, die jahrhundertelang im Gebrauch war, dem System der sogenannten guidonischen Hand (nach ihrem Erfinder Guido von Arezzo, ge- boren 990, so genannt) die fast in keinem theoretischen Werk fehlt. Jedes Fingergelenk, jede Fingerspitze entsprach einem bestimmten Tone, der Schüler konnte das ganze verwickelte Tonsystem aus der Hand ablesen.

Die cheironomischen Bewegungen aber schrift- lich oder bildlich dargestellt, werden nachher zu den Akzentzeichen und der aus diesen sich entwickelnden Akzentnotenschrift, den so- genannten Neumen, wobei der Name (von vevut = winken) auf den cheironomischen Ursprung weist.

Den Griechen und ebenso den Römern war die Cheironomie, eine eigene, wohl aus- gebildete Kunst.

Für die Juden wird die Cheironomie durch Philo bezeugt.

Fleischer schreibt vor allen den alten In- diern die Kenntnis der Cheironomie zu (unter Berufung besonders auf Hang). Dieser Ansicht widerspricht aber der bekannte Indologe R. Garbe in einem Briefe an mich entschieden.

Ebensowenig vermag ich eine Spur der Cheironomie in den ostasiatischen Ländern zu entdecken.

Meiner Ansicht nach ist die Cheironomie in erster LinieEigentum des alten Orients'.

(Migne, Tom. 172, Seite 549) qui cantantes voce et manu incitat, est servus, qui boves stimulo minaus dulci voce bobus jubilat. An anderer Stelle nennt er sie „Duces, qui agmina ad pugoam instruunt". Auch der Vergleich des Chorführers mit dem Steuermann findet sich schon in jener frühen Zeit (s. Du Gange, Glossar, Art. Praec).

' Das beste Zeugnis für Cheironomie in Assyrien bietet ein bekanntes Relief von Kujundschik. Hinter den Musikanten folgen zwei Reihen Säuger. Die der linken, uns zugewandten, aus Kindern bestehende Reihe, halten alle den linken, äusseren Arm genau in der typischen Art ägyptischer Sänger, ent- sprechend der Form unserer Hieroglyphe. Die hintere Reihe besteht aus Erwachsenen. Die vorderste Person, wohl der Anführer, der „Präcentor", trägt den Arm senkrecht hochgericbtet, ebenso die letzte dieser Reihe. Von den vier mittleren Personen haben zwei dieselbe Haltung wie der Sänger der vorderen Reihe: einer er- innert an den ägyptischen Sänger, der die Rechte aufs Herz legt; die Armhaltung des letzten ist nicht zu er- kennen. Das ganze aber macht den Eindruck wirk- licher, lebhafter Bewegung. Es ist kein Zweifel, dass wir hier eines der besten Beispiele der Chei- ronomie vor uns haben. Diese Art der Darstellung

Orientalistiache Literatnrzeitung 1920 Nr. 1/2.

Für ihre Heimat aber halte ich Aegypten. Von hier hat sie sich dann später weiter -ver- breitet nach Kleinasien, den Inseln, bis nach Griechenland, und von dort, bzw. von Byzanz ist sie in die christliche Kunst des Abendlandes übergegangen i.

Zur Begründung dieser ältesten Herkunft aus Aegypten lässt sich zwar wohl kaum eine Schriftstelle anführen, aber die Schreibung des Wortes für singen hsj (| \\ ^ n) selbst spricht für meine Ansicht wegen des Determinativs der Hand. Diese muss offenbar für , den Sänger und seine Kunst Bedeutung haben, zum Singen in Beziehung stehen. Dass dem so ist, erkennen wir aus den vielen Sängerdarstellungen klar und deutlich. Auf den meisten der für uns in Betracht kommenden musikalischen Szenen sind die Per- sonen so angeordnet, dass die Sänger dem Instrumentalisten stets Hartner oder Spieler der Lang- oder Querflöte (sehe oder majt) gegenüber sitzt, seltener hinter ihnen; mehrmals sind es auch zwei Sänger zwischen zwei In- strumentalisten. Als Beispiel sehe man die Musikanten am Grabe des Ti-. Hier folgen sich von links nach rechts ein Flöter, ihm gegenüber und hintereinander zwei Säuger, darauf zwei sich anblickende Harfner und hinter diesen, als Schluss, wieder ein Sänger. Alle sind hockend dargestellt, wie überhaupt auf der ganzen Gruppe von Bildwerken, von der ich hier spreche. Eine andere Anordnung zeigt auch ein anderes Bild desselben Grabes (Taf. 127), nur dass der erste Sänger hier fehlt. Mit diesen Darstellungen vergleiche man ferner die nach denselben Grundsätzen angeordneten, wie: Lepsius, Denkm. II, 52 (Schlussbild der Tafel) 74c (vorletzter Sänger), alles Bilder der 5. Dyn.; 36c a. d. 4. Dyn.; ßosell, Mon. civ. XCV (Beni Hassan). Auf all den Bildern streckt der Sänger den einen Arm aus, und zwar meist den rechten^, im Ellbogen ge- krümmt, die Hand geöffnet, ganz in der Art des Determinativs unserer Hieroglyphe.

erhält sich genau bis in die Sasanidenzeit, wie uns viele Abbildungen der von Sarre-Herzfeld mitgeteilten Felsenreliefs zeigen. Von dort aus mag die Kunst der Cheironomie denselben Weg zum Abendland genommen haben, wie die bildende Kunst.

' Diese Herkunft aus dem Osten beweisen auch die Erläuterungen, die der Mönch von Monte Cassino im 11. Jahrhundert über Tonformen, wie Jonicon, Chamilon, Cuphos u. a. gibt (vgl. Schünemann u. a. o. S. 19).

' G. Steindorff, das Grab des Ti Tafel 60.

* Auf einem Bilde (L. D. II, 36 c) sitien zwei Sänger mit dem Rücken gegeneinander; hier lässt der Zeichner aus malerischer Rücksicht den einen den rechten, den andern den linken Arm, jedesmal den äusseren, aus- strecken.

Seine Augen aber sind auf die geöffnete Hand gerichtet, als wollten sie dort etwas ablesen. Offenbar unterstützt ihn die Hand beim Ge- sänge, sei es, dass er wie bei der Guidonischen Hand an den Fingerspitzen die Noten gleich- sam abliest, oder aber dem Gesänge entsprechende Bewegungen mit den Fingern oder der Hand ausführt; was natürlich aus dem Bilde heraus nicht zu ersehen ist, da dieses ja naturgemäss wohl die grundlegende Haltung, die zugleich die charakteristischste ist, auswählt. Der Sänger cheironomiert. Denn, dass diese cha- rakteristische Haltung des Armes und der Hand eine bestimmte, tiefere Bedeutung nicht haben sollte, ist bei der wunderbar feinen Beobachtungs- gabe der Aegypter, die sie mit untrüglichem Wirklichkeitssinn das, den Inhalt der Dar- stellung Bestimmende, stets hervorheben lässt, ausgeschlossen.

Während so dieser Arm die oben beschrie- bene Haltung zeigt, ist die Haltung des anderen, meist des linken, eine verschiedene. Bald hängt er lose herunter (L. D. 11, 74 c), bald auch legt der Sänger die hohle Hand hinter das Ohr, wie um besser hören zu können. (L. D. II 36 c, 61 a, ebenso auf den Bildern (Tafel 60) aus dem Grabe des Ti.) Eiue dritte, charakte- ristische Art der Haltung besteht darin, dass der Sänger die rechte Hand aufs Herz legt, die linke aber frei hängen lässt (L. D. II, 74 c obere Reihe, letzter Sänger). Andere Stellungen, wie beide Arme abwärts (L. D. 74 c der 1. Sänger) o. ä. sind selten'. Jedenfalls scheint für die Cheironomie der linke Arm von geringerer Bedeutung gewesen zu sein, als der rechte.

Der oben besprochenen Gruppe ägyptischer Bilder mit durchweg hockenden männlichen Figuren steht eine andere gegenüber, auf der die Sänger beide Arme gleichzeitig vor- strecken, am häufigsten auf Tauzbildern. Meist stehen mehrere Sänger am untersten Ende der Reihe der Tänzer oder Tänzerinnen in dieser Haltung (siehe Tafel 60 a. d. Grabe des Ti, L. D. II, 52 u. a.). Seltener finden wir derartig dargestellte Sänger ohne Tänzer in Gesellschaft von Instrumentalisten, wie zum Beispiel auf dem Bilde der sogenannten „blinden Sänger" 2, die zur Begleitung eines Harfenisten

'■ Eigenartig ist die Haltung zweier Sänger auf dem Bilde Nr. 184 bei Wilkinson: Manners and Gost. II, Seite 232. Beide zeigen den rechten Arm fast recht- winkelig gekrümmt und den einen Finger der Hand in die Höhe gestreckt. Bei Lepsius fehlt dieser Arm.

^ Wir haben es hier ofl'onbar mit Eunuchen zu tun. Die Figuren zeigen, wenn auch weniger stark die- selben ausgeprägten Fettfalten, wie der Harfner und Sänger Neferhetep. Siehe ü. Steindorff, Das Lisd aus

(JrientaliBtiBche Literaturzeitung 1920 Nr. 1/2.

singen (siehe "Wilkinson II, Nr. 191 und 193). Allgemein erblickt man in dieser Arm- und Hand- haltung die Bewegung des Händeklatschens. Sicherlich haben wir es in vielen Fällen, so bestimmt auf dem genannten Bilde der blinden Sänger hiermit auch zu tun. Ohne Zweifel übte der Aegypter auch das Hände- klatschen als hörbare Regelung des Rhythmus. Wenn A. Erman das barbarisch nennt, so hat er von unserem Standpunkte aus selbstverständ- lich recht. Das hindert aber nicht, dass die alten Aegypter das Barbarische dieses Brauches ebensowenig empfunden haben, wie wir heute die oft nicht weniger barbarischen Bewegungen unserer Dirigenten, oder gar, wie in Italien stellenweise sogar heute noch, das hörbare Aufschlagen des Taktstockes. Ob dieses Hände- klatschen nicht doch eine tiefere Bedeutung hatte, als das blosse Verdeutlichen des Rhyth- mus? — Bei den Hebräern z. B. diente das Händeklatschen der Klageweiber beim Trauer- zuge zur Abwehr der Dämonen, wie S. Krauss ^ nachgewiesen hat, und es ist eine be- kannte Tatsache, dass viele, besonders primi- tive Völker durch Lärm die bösen Geister glauben verscheuchen zu können. An Stelle des Händeklatschens tritt bei diesen dann das wirkungsvollere Rühren der Trommel. Es wäre nicht unmöglich, dass die Trommel ihre Erfindung dem Streben verdankt, an Stelle des Händeklatschens ein kräftiger schallendes und darum wirksameres Mittel gegen die bösen Geister zu setzen. Es liegt nahe, anzunehmen, dass die Juden den genannten Brauch, wie vieles andere, von den Aegyptern übernommen haben, und dass also auch bei den letzteren das Händeklatschen beim Gesänge auf eine religiöse Sitte zurückzuführen ist. Dass dieses Händeklatschen ein rhythmisches war, ist klar. Wie aber dieser Rhythmus be- schaffen war, das wissen wir allerdings nicht. Jedenfalls dürfen wir dabei nicht an unseren Taktrbythmus denken. Der Begriff unseres Taktes und besonders unserer Taktbetonung war den Aegyptern sicherlich ebenso fremd, wie den heutigen Orientalen. Das starke

Grab, ein Sänger und Bildhauer des mittlere» Reiches. „Zeitichrift für ägyptische Sprache, Bd. XXXU, 1894) oder die iihuliche Figur auf der Stele des Leydener Museums" (V. 75). Die beiden haben dieselben Fett- wülste, wie die rornehmen (gefangenen, welche bereits Ebers (Taten und Zeit Tntmes III,, Zeitichr. f. ägjpt. Sprache, Jahrgg. 1873, Seite 2) als charakteristische Zeichen des Eunuchen tums erklärt. Immerhin ist ee interessant xu sehen, wie das Sänger- Kastraten- wesen, das ja bis in die neue Zeit auch im europäischen Kunstlebon eine Rolle spielt, bereits bei den alten Ae- gyptern sein Vorbild hatte.

' Talmudische Archäologie II, 6ö.

Hervorheben bestimmter regelmässig wieder- kehrender Zeiten ist eine spezifische Eigenschaft unserer europäischen Musik verhältnismässig junger Zeit. Man braucht ja nur die Musik der heutigen Orientalen, selbst beim Tanze, zu hören, so wird man sofort inne werden, dass hier mit unseren Begriffen von Takt und Rhythmus nichts anzufangen ist. Höchstens, wo es sich um die rhythmische Begleitung pe- riodisch wiederkehrender Bewegung handelt, wie zum Rudern oder Marschieren, ist ein takt- mässiges Händeklatschen zum Gesänge auch hier denkbar und wahrscheinlich.

Mag es sich nun auch auf vielen Bildern um wirkliches Händeklatschen handeln, so gibt es doch andere, und zwar selbst Tanzbilder, auf denen die ganze Haltung der Gestalt, vor allem der Arme und Hände, es wahrscheinlich machen, dass es sich hier nicht um Zusammen- schlagen der Hände, sondern um cheirono- mische Bewegungen zum Gesang handelt. Als Beispiel verweise ich auf ein Bild aus El Kab (Descr. de l'Egypte Vol. I, PL 70, Nr. 2). Vorn knien drei Sängerinnen, die Arme vor- gestreckt. Die Handflächen aber erscheinen ersichtlich nach oben gerichtet, an Hände- klatschen ist hier schwer zu denken. Ganz ähnlich ist ein Bild aus Theben (Wilk. II 312, Nr. 228). In der Mitte eine tanzende Flöten- spielerin, vor ihr drei kniende und hinter ihr drei stehende Sängerinnen, deren Handhaltung nicht auf Klatschen schliessen lässt. Auch hier gibt die Beischrift nirgends Auskunft. Cheironomie und Tanz sind ja in der Tat eng verwandt. Nur ein Schritt und die cheirono- mische Bewegung wird zur Tanzgebärde. Nach dem zahlreichen Bildermaterial beruht der ägyptische Tanz zum grossen Teil auf rhyth- mischen Bewegungen des Körpers, wobei die Bewegungen der Arme eine grosse Rolle spielen. Bald hebt der Tänzer den einen Arm, bald beide empor und schliesst sie über dem Kopfe zum Kreise (s. Grab des Ti), bald streckt er den einen, bald beide Arme vor. Die Bewegung der Füsse tritt dagegen bedeutend zurück. Der Tänzer bleibt dabei an seinem Platze stehen, genau so, wie wir es noch heute bei den ara- bischen Tänzerinnen sehen. Diese Vorliebe für künstlei'isch durchgebildete sprechende Arm- bewegungen weisen indirekt auch auf die Be- deutung der Cheironomie in Aegypten hin.

So ergibt sich die Cheironomie im alten Aegypten als Hilfsmittel für die Vorsänger und als Ersatz für geschriebene Noten.

Orientalistische Literatnrzeitnng 1919 Nr. 1/2.

10

Beiträge zur babylonischen Wirtschafts- geschichte.

Von Walter Schwenzner.

Es ist ein dankenswertes Beginnen, wenn unsere Kenntnis der privatrechtlichen und ge- schäftlichen Verhältnisse des alten Babylon durch Veröffentlichungen neuer Texte mehr und mehr erweitert wird; selbst wenn diese weder ju- ristisch noch sprachlich allzuviel Neues bringen, ist doch der Gewinn für die alte Wirtschafts- geschichte zumeist recht hoch. In diesem Sinne sind auch Leroy Watermans Business Docu- ments of the Hammurapi Period from the British Museum denen die hier behandelten Texte entstammen nur zu begrüssen, wenn auch die Ausgabe selbst als recht massig bezeichnet werden muss, die in Zweifelsfällen kaum Klar- heit zu bringen vermag. Vor allem die Auto- graphien sind nicht mit jener sachlichen und graphischen Genauigkeit ausgeführt, die man jetzt auf Grund des bereits vorliegenden reichen einschlägigen Materials unbedingt erwarten kann. Auf die vorhandenen Mängel näher ein- zugehen, wird indessen Sache einer besonderen Besprechung sein, im folgenden sollen nur einige besonders beachtenswerte Urkunden behandelt und ihre gelegentlichen Beziehungen zu bereits bekannten Privaturkunden festgestellt werden.

1. Eine Grundstücksverpfändung in alt- babylonischer Zeit.

WBD 37 = Bu. 91—5—9, 2497.

Immerum.

V2 tna-na 3 sihil Tiaspim

itti Fi-''Nannar

War ad-^ Sin mär Ka-ar-sa-ia

itteki

2^/2 Um ' eklim i-na e-hi-ir-tim

i-na na-gi-im

i-na ia-ivi-ir-tim

ra-bi-tim su i-li-li

' [Korrekturzusatz]. Nach dem ucpublizierten Texte Ass. bi'i, dessen Benutzung ich der Güte Herrn Prof. Meissners verdanke, muss >— ^5sT >->- »SwT ►-►-►- ^"yj!! USW. jetzt ihü (vgl. SAS 19), sina iki, ialasti iki gleich ]. 2, 3 ikü usw. gelesen worden; / ^SmT ^-^ ir|T nsw. gleich 7 hur, 2 hur usw. Logischerweise müssen daher die beiden Unteiteile des ikü (5ttT) T J^y = 25 SAR und •»- ^J =: 50 SAR als ■/, bzw. V, ikü bezeichnet worden sein. Darauf sowie auf einen Ueui Schreiber unterlaufenen liochenfehler behalte ich mir vor demnächst zurückznkoMimcii.

t-na IS-' me-ar-gi-im

itti Warad-''Sin Pi-"Nannar

eMam ilteki

ehlam ü Icaspam i-ta-hi-zu

a-na e-bu-ri-im

"^V.M Vso Gtir seam bilat eklim

i-na ma-as-ka-nim

Warad-'' Sin a-na P/-''Nannar

i-tna da-ad

ü la im-du-ud-ma

eklam, Pi-'^Nannar i-ki-ini-su-ma

i-ru-us e-zi-ih

bi duppi-iu sa eklim

ia ga-me-ir-tim

satiu sa dür (BAD) Ga-gi-im

Im-me-ru-um i-pti-su

6 Zeugen.

7.3 Mine 3 Sekel Silber hat von Pi-Nannar Warad-Sin, der Sohn des Karsaia, entliehen. 21/2 ikü Feld auf dem jenseitigen Ufer, in dem Insellande, in der grossen Niederung des Ilili in , hat von "Warad-Sin Pi- Nannar genommen; Feld und Geld haben sie gegenseitig ausgetauscht. Bei der Ernte wird 3 Kur lOü Sila Getreide als Ertrag des Feldes im Speicher Warad-Sin dem Pi-Nannar zu- messen, und wenn er es nicht darmisst, so soll das Feld Pi-Nannar, nachdem er es ihm weg- genommen hat, selber bewirtschaften (?); er (sc. Warad-Sin) soll es [ihm] überlassen, gemäss seines Vertrages über das Feld in seiner Ge- samtheit (über das ganze Feld). Jahr in dem Immerum die Mauer von Gagum machte.

Zu bemerken wäre dazu noch: i-ru-us ist wohl Impf. I, 1 von eresu mit Vokalwechsel u statt e (bzw. i), wie er z. B. auch bei enitdu vorkommt; für gewöhnliches ar-nam i-mi-du-su (CT II, 39, CH § 172 u. a.J findet sich CT VI 42a (Sl) ar-nam i-mu-du-su-nu-ti und VS IX, 40, 18 ru-gu-ma-ni sa N. i-mu-du. Der ganze Schlussatz des Ver- trages ist auch sonst sprachlich ungewöhnlich, so der offenbare Subjektwechsel zwischen irus edb, ferner die Bemerkung U duppisu sa eklim sa gamirtim, wobei nur gemeint sein kann, dass gemäss seines Vertrages, dessen Wortlaut hier vorliegt (an einen zweiten Vertrag wird wohl kaum zu denken sein), der Schuldner mit seinem ganzen Felde, soweit es eben in dem Vertrage als verpfändet bezeichnet ist, dem Geldgeber haftbar ist.

Im neubabylonischen Geschäftsleben ist bei grösseren Schuldverbiudlichkeiten die Verpfän- dung von Grundstücken, meist Häusern, aber auch Aeckern (z. B. Camb. 257, 372, VS IV, 149 u. a.) keine Seltenheit; während der ganzen Dauer des Schuldverhältnisses durften diese dann nicht anderweitig beliehen werden, und

Orientalistische Literatnrzeitnng 1920 Nr. 1/2.

12

gewöhnlich trat ihr (Miets-)Ertrag an die Stelle der Zinszahlung (vgl. Camb. 338 j-di hUi ia-nu ü hu-bul-li Icaspi ia-nu). Für die altbabylonisehe Zeit ist dagegen der vorliegende Vertrag der erste Fall einer solchen hypothekari- schen Sicherung, bei welcher naturgemäss in allen Punkten der Geldgeber bevorrechtet wurde. Der Vertrag gliedert sich in vier Teile: das Darlehnsgeschäft, das Grundstiicksgeschäft (besser Grundstücksverpfändung), die Zahlungs- bedingungen, die Sicherungsmassiiahmen. Trotz der Bemerkung Z. 12: ehlam ü kaspam itahisu ist hier nicht au eine sofortige, tatsächliche Uebergabe des Ackers an den Geldgeber, etwa zur Selbstbewirtschaftung zu denken. Dieser erhält zunächst nur ein Anspruchsrecht auf einen bestimmt festgelegten Teil des Feld- ertrages, in der Höhe seiner zu beanspruchenden Zinsen. Zwischen der Schuldsumme und dem verpfändeten Acker muss also einerseits un- gefähre Wertgleichheit bestanden haben, wenn wirklich jemand benacliteiligt wurde, so war es immer nur der Darlehnsnehmer, andererseits muss die abzuliefernde Getreide- menge mindestens gleich dem Zinsertrage der 33 Sekel gewesen sein, wobei mit einer Ver- zinsung von SO^/o zu rechnen sein wird. Aus dem Vertrage ist aber noch folgendes ersicht- lich : Da der geforderte Ertragsanteil am all- gemeinen Zahlungstermine zur Erntezeit von dem Schuldner und Giundstückseigentümer Warad-Sin an denGeldmannPi-Nannar in dessen Speicher abgeliefert werden muss, hat also auch weiterhin der Schuldner alle Arbeiten auf dem verpfändeten Acker zu besorgen. Dafür kann er den übrig bleibenden Feldertrag für sich verwenden. Nur bei einem Zahlungsverzuge treten die im letzten Teile des Vertrages an- gedrohten Zwangsmassnahmen ein, aber auch dann geht das Grundstück nicht in den Besitz des Gläubigers über (da ja dessen Geld- ansprüche dann auch miterlöschen würden), sondern dieser erhält zu seiner Sicherheit nun- mehr einen Anspruchaufdie Selbstbewirt- schaftung des ganzen, verpfändeten Ackers, damit kam er aber zugleich in den Genuss des ganzen Feldertrages, der für das vorliegende Feld mit 8V3 10 Kur Ge- treide nicht zu hoch angesetzt sein dürfte (vgl. MVAG 1914, 3 S. 68ff.j. Der säumige Schuldner erleidet dadurch eine recht beträchtliche Ver- mögenseinbusse,die er aber als Verzugsstrafe ruhig hinnehmen muss; der Gläubiger behält auch weiterhin sein Anspruclisrecht auf die ganze, von ihm au.sgeiiehene Summe. In vorsorglicher Weise sind die Hauptpunkte des gegenseitigen Uebereinkommens vertragsmässig festgelegt. Auch wirtschaftsgeschichtlich ist dieser

Vertrag recht beachtenswert, ganz abgesehen davon, dass er für diese alte Zeit einzig in seiner Art ist, entspricht er in seinen Wert- festsetzungen den tatsächlichen Geschäftsver- hätnissen seiner Zeit. Zu bemerken wäre dazu folgendes. 1. Der Wert des verpfändeten Grundstücks: 2Y2 ikü Feld als Sicherheit für 33 Sekel ergeben eine Durchschnittsbe- wertung eines ikü Feld mit 13 '/^ Sekel. Nach Ranke, BE. VI, 1 Nr. 3 und Gautier Ar- chives Nr. 5 (Zeit Immerums und Sumu-la-ilus) wurde auch 1 ikü Ackerland mit Iß^/g bzw. 131/3 Sekel bezahlt, und da nach den Angaben das Feld besonders gut gelegen war, scheint man es mit 13 "5 Sekel pro ikü eher zu niedrig als zu hoch eingeschätzt zu haben.

2. Zinssumme, Ertragsabgabe und Getreidepreis. Während der Ham. Dynastie war der übliche Zinsfuss bei Gelddarlehen 20 "/oj dieser Satz wird für die Zeit Immerums noch besonders durch MAP 10 bestätigt. Im vor- liegenden Falle handelt es sich nun um die Verzinsung der 33 Sekel, deren Zinsertrag gleich 6^/5 Sekel, ungefähr dem Werte der ab- zuliefernden 3 Kur 100 Sila Getreide gleich- gekommen sein muss, dies entspricht aber einer Bezahlung des Kur Getreide mit er. 2 Sekel. Da nun während der Ham. Dynastie der durch- schnittliche Preis für ein Kur Getreide zwischen 1-/3 2 Sekel schwankte, ist auch hier die Uebereinstimmung recht augenfällig, anderer- seits muss man aber annehmen, dass das Getreide damals in jener Gegend recht teuer gewesen sei, da es sogar bei einer Zinsenberechnung so hoch eingeschätzt wurde.

3. Verhältnis des Vertrages zu den Pachtungen jener Zeit. Weiter ist es verlohnend, die abzuliefernde Getreidemenge auf ihr Verhältnis zu den damals üblichen Pachtsätzen hin zu prüfen. Die 3 Kur 100 Sila Getreide von 270 ikü entsprechen einer Gesamtabgabe von 24 Kur von 1 Bur. Der Hauptpachtsatz in der ersten Hälfte der Ham. Dyn. war nun 18 Kur von 1 Bur (vgl- MVAG 1914, 3 S. 76 fg. u. 124), da- neben sind für die Zeit Sumu-la-ilus Pacht- sätze bis zu 21 Kur 250 Sila für ein gleich grosses Feld nachzuweisen (CT XXXIII, 42 und Gautier, Archives 7). Man kann also auch das verpfändete Grundstück rechtlich als eine Pachtung aufgefasst haben, bei welcher der Eigentümer des beiiehenen Grundstückes dieses gleichsam als Pachtung von selten seines Gläu- bigers weiter behielt, aber eine, hier allerdings recht hohe, Pachtabgabe für seine Weiter- bewirtschaftung zu entrichten hatte.

Für unsere Kenntnis der alten Pachtver- hältnisse bieten Watermans Texte auch sonst

13

Orientalistische Literaturzeitung 1920 Nr. 1/2.

noch mancherlei neues, recht wertvolles Ma- terial, so werden z. B. die höheren Pacht- sätze der älteren Zeit jetzt durch die Pacht- verträge WßD 4, 6, 12 und 77 ' weiter ver- mehrt, während die jüngere Zeit mit ihren Sätzen von 6, 7 und 8 Kur für je ein ßur in den Abschlüssen WBD 16, 59,-3,-7, 15, 48, 60 vertreten ist. WBD 4, 6, 12 bilden jetzt mit CT VI, 41c und CT XXXIII, 48b, eine besondere Gruppe, sie stammen alle aus der Zeit Sinmuballits und Hammurabis, und sind Verpachtungen derselben Besitzerin Husu- tum, die ihre in Taskun-Istar gelegenen Ländereien für 18 Kur, dagegen ihre in Pa- husu gelegenen für nur 15 und 16 Kur pro Bur abgegeben hat (CT VI, 41c und CT XXXIII 48b). Auch WßD 5 und CT XXXIII, 45b müssen jetzt zusammengestellt werden, da sie derselben Hand entstammen. Sie sind unter Hammurabi abgeschlossen, und WBD 5 ist ein sehr wichtiger Pachtvertrag über ein sogenanntes Krautfeld, also über ein zum Anbau besonderer Nutzpflanzen geeignetes Gelände (vgl. MVAG 1914, 3 S. 88 fg )

Auch WBD 2 und CT VIII, 40 d gehören zusammen und bieten den eigenen Fall, dass eine Samaspriesterin unter Ammiditana dasselbe Feld für die recht hohen Sätze von 12 und 13 Kur pro Bur verpachtet und ganz ent- sprechend den Vereinbarungen bei Pachtungen der älteren Zeit noch Naturalnebenleistungen verlangt.

2.

Ehevertrag über eine Nebenfrau. WBD 39 = Bu. 91-5—9, 2448.

(duppum) '/g ma-na kaspim

te-ir-ha-at

" IStar-uni-mi märat Za-li-lum

y A-hu-ni

mär '' Sin-bi-la-ah

a-na Za-li-lum abisa (AT.TA.Nl )

isJctil

[ Ka-di-ma-tum

assat A-hu-ni

um-mi ''lstar-um-7m

li-bi Ka-di-ma-tum

ul-te-mi-en?

Ka-di-ma-tum

'' Istar-um-mi

ana haspim

i-na-di-in

8 Zeugen. Urkunde. Y„ Mine Silber Fraukaufgeld der iStar-ummi, der Tochter des Zalilum, hat Ahuni,

' Auch WBU 52, 58 u. 77 j^ebören zusBiimion.

der Sohn des Sin-pilah, dem Zalilum, ihrem Vater, gezahlt. Kadimatum ist die Ehefrau des Ahuni. Wenn Istar-ummi das Herz der Kadimatum verletzt, wird Kadimatum die Istar- ummi für Geld verkaufen.

ul-te-mi-en 11'^ von limemi böse, feindselig handeln, jem. verletzen, hier noch spezieller verleumden, schlecht machen; das en >~^\ ist nicht ganz sicher, indessen erscheint mir dies die einzige mögliche Lesart. (Der gleiche Sachverhalt liegt auch MAP 89 zugrunde.)

Waternian stellt diesen Text in die Gruppe der „notes coveriug loans, spez. of money", das ist nicht richtig, denn trotz des inkorrekten Wortlautes des Vertrages, bei welchem besonders zu bemängeln wäre, dass der Zweck des Kaufes nicht näher angegeben wird, handelt es sich hier um einen Fraukauf, genauer um einen Ebe- vertrag über eine Nebenfrau. Da hier das Mädchen eine Freigeborene ist, für welche ihrem Vater sogar ein x'echt beträchtliches Fraukaufgeld (terhatu) bezahlt wird, muss uns die sich weiter daraus ergebende Rechtslage eigen berühren Um die Stellung der Hauptfrau zu sichern, wird sie selber zu der Hauptfrau in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht, das man ruhig als Sklavinnenverhältnis bezeichnen kattn, da sie im Falle von Unehrerbietigkeit ein fraglos sehr dehnbarer Begriif von jener ohne weiteres verkauft werden darf (vgl. dazu CT VI 37 a die Abhängigkeit der Neben- ft'au-Sklavin von ihrer Herrin, der Mutter ihres Ehemannes). CH §§ 146, 147 kann hier nicht herangezogen werden, denn da wird der Fall behandelt, dass eine Leibmagd von ihrer Herrin selbst dem Manne als Nebenfrau gegeben wird, über welche aus Billigkeitsgründeu ihre Herrin auch weiterhin das Verfügungsrecht behält (ganz im Sinne von Gen. 16, 1 fg. bes. 6). Bezeichnenderweise sucht der babylonische Gesetzgeber auch da unnötige Härten nach Möglichkeit zu mildern 146), ganz im Gegensatz zu dem herrschenden Gewohnheitsrechte, das diese Bestimmungen auch auf Nebenfrauen freier Herkunft ausdehnt und diese dadurch tatsächlich in eine untergeordnete, unfreie Stellung herab- drückt, während für sie nur § 145 Abs. 2 Anwendung finden konnte: "'""'"" su-ge-t um si-i it-ti assatint u-ul us-ta-ma-ah-ha-ar . Eine interessante Parallele dazu bietet für Israel Ex. 21, 7 fg.; auch da wird das gekaufte freie, israelitische Mädchen als ncif. bezeichnet, obwohl aus V. 8 deutlich hervorgeht, dass der Zweck des Kaufes die eheliche Gemeinschaft war, sie mithin Ansprüche auf besondere Vorrechte hatte. Auch in diesem Fall sucht das Gesetz die herrschende Praxis wesentlich zu mildern.

15

OrientalistiBche LiteratnTzeitang lä2Ü Nr. Ij2.

16

3.

Freiwillige Krankenpflege im alten Babylon.

WBD 42 = Bu. 91—5-9, 2517.

Vs. y Lama-si märat Ja-pu-hu-um

im-ra-as-ma

T Hu-za-la-twn mu-ru-za

i-ta-as-si-si-i-ma 5. Ga-gu-um La-ma-zi

i-ri-im-ma ^

a-na Hu-za-la-tum

u-na i-ta-as-si-ini

i-di-si-ma 10. 1 erü kemim?

3 husse ri-du-nm

1 'firstiiH

1 pisannum

mi-im-ma La-ma-si 15. märat Ja-pu-hu-um Rs, a-na Hu-za-la-tum

märat Su-mu-ra-ah

i-di-in^

nis ''Samas ''A-a '^Marduh 5. ü